Die elektronische Patientenakte (ePA)
Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine ePA, wenn sie nicht widersprechen. Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist die Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass wir vermeiden möchten, dass die Ärzte mit einer Vielzahl von Anfragen belastet werden. Ihr Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse, nicht der Arzt.
Eine Übersicht über die Informationen der Krankenkassen finden Sie auf der Infoseite der gematik, mehr Infos zur „ePA für alle“ fasst Ihnen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusammen.
Was ist die ePA?
Die ePA ist ein digitaler Ordner, in dem persönliche Gesundheitsdaten abgelegt werden, sodass diese einrichtungsübergreifend verfügbar sind.
Befüllung der ePA:
Wenn Sie eine ePA besitzen, sind die Praxen gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA einzustellen. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die bei Ihnen durchgeführt wurden. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe der mitbehandelnden Ärzte. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung werden auf Anfrage eingestellt, wenn sie elektronisch vorliegen und von der Praxis erhoben wurden.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Dies gilt vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie Ihre Praxis bitte an.
Möchten Sie der ePA oder der Übertragung der Krankenkassen-Daten generell widersprechen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bei Fragen ist Ihre Krankenkasse Ihr erster Ansprechpartner.